Endlich ist es soweit!
Waren Sie sich bisher nicht sicher, ob Sie Google Analytics in Ihre Fitnessklub Webseite einsetzen könne, ohne eine Abmahnung zu riskieren?
Jetzt ist es amtlich, Google Analytics ist jetzt datenschutzkonform nutzbar!
Endlich ist das Gerede von einer neuen Abmahnwelle vom Tisch. Pech für diejenigen, die in den letzten Wochen Google Analytics von ihrer Website verbannt haben. Von den Datenschützern wurden nun klare Bedingungen gestellt, die von den Website Betreibern eingehalten werden müssen.
Die bereits vor längerer Zeit von Google eingeführten IP-Maskierungen waren der erste Schritt, um die Bedingungen der Datenschützer zu erfüllen. Die Datenschutzbehörde, vertreten durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, hat folgende Punkte bekannt gegeben.
Datenschutzerklärung:
In Ihren Datenschutzerklärungen müssen Sie deutlich hinweisen, dass Google Analytics eingesetzt wird.
IP-Maskierung:
Sie müssen für Ihre Website die IP-Maskierung einsetzen.
Browser Add-on
Weisen Sie in der Datenschutzerklärung zusätzlich darauf hin, dass in den modernen Browsern (Chrome, Internet Explorer, Safari, Opera und Firefox) die Funktionen von Google Analytics deaktiviert werden kann.
Bereits bestehende Google Analytics Daten:
Diese Altdaten sollten gelöscht werden, und ein neues Konto mit den entsprechenden Neuerungen angelegt werden.
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